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Terms of Service

Terms of Service Logo   Luminarity AG | Nutzungsbedingungen der Produktdaten-Intelligenz Luminarity.ai
Last Updated: 12.06.2025

Luminarity AG, Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen (die „Vereinbarung") werden zum Stichtag zwischen LUMINARITY AG, einer Gesellschaft nach Schweizer Recht mit Hauptsitz in 8640 Rapperswil („LUMINARITY AG") und dem Endnutzer geschlossen. LUMINARITY AG und der Endnutzer werden hierin einzeln als „Partei" oder gemeinsam als „Parteien" bezeichnet. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

DURCH DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, REGISTRIEREN, ZUGREIFEN, EVALUIEREN ODER ANDERWEITIGE NUTZEN VON PRODUKTEN DER LUMINARITY AG, ERKENNT DER ENDNUTZER DIESE VEREINBARUNG AN UND ERKLÄRT SICH MIT DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WENN DER ENDNUTZER NICHT ALLE VORSTEHENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIERT, IST DIE NUTZUNG UND/ODER DER ZUGRIFF AUF DIE PRODUKTE UNVERZÜGLICH EINZUSTELLEN.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1. Begriffsbestimmungen

Die folgenden großgeschriebenen Begriffe haben die nachstehend aufgeführten Bedeutungen. Andere Begriffe sind an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definiert:

„Verwaltungsdaten" bezeichnet personenbezogene Daten über den Endnutzer und seine Benutzer, die während der Registrierung oder Kontoverwaltung hochgeladen werden können, sowie Informationen, die bei Support-Anfragen bereitgestellt werden.

„Verbundenes Unternehmen" bezeichnet jede juristische Person, die das betreffende Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem steht. „Kontrolle" im Sinne dieser Definition bedeutet direktes oder indirektes Eigentum oder Kontrolle von mehr als 50 % der Stimmrechte des betreffenden Unternehmens.

„CONNector" bezeichnet Software, die als PlugIn auf bestehender Software des Endnutzers (z.B. 3D CAD-System, PLM-System, ERP-System) eingesetzt wird und die Software ausführt.

„Stichtag" bezeichnet das Datum, an dem diese Vereinbarung für LUMINARITY AG und den Endnutzer erstmals bindend wird, und zwar das früheste der folgenden Daten: (i) das späteste Unterschriftsdatum, (ii) das Datum, an dem beide Parteien diesen Nutzungsbedingungen anderweitig zustimmen, (iii) das Datum, an dem der Endnutzer oder sein verbundenes Unternehmen eine Bestellung gemäß diesen Nutzungsbedingungen aufgibt, oder (iv) das Datum, an dem der Endnutzer ein Produkt erstmals herunterlädt, installiert, registriert, darauf zugreift, evaluiert oder anderweitig nutzt.

„Endnutzer" bezeichnet je nach Kontext zusätzlich zu dem Unternehmen, das dieser Vereinbarung zustimmt, jedes verbundene Unternehmen des Endnutzers, das eine Bestellung gemäß dieser Vereinbarung aufgibt oder anderweitig ein Produkt im Rahmen dieser Vereinbarung im Namen des Endnutzers nutzt oder darauf zugreift.

„Endnutzerdaten" bezeichnet Daten, auf die durch Produkte während der durch diese Vereinbarung geregelten Beziehung zugegriffen oder die gesammelt werden können, in Form von Protokollen, Sitzungsdaten, Telemetrie, Benutzerdaten, Nutzungsdaten, Systemstabilitätsdaten, Benutzererfahrungsdaten, Benutzeroberflächendaten und Netzwerkverkehrs-Metadaten. Endnutzerdaten können vertrauliche Daten und personenbezogene Daten umfassen, wie z. B. Quell- und Ziel-IP-Adressen, Active-Directory-Informationen, Dateianwendungen, URLs, Dateinamen und Dateiinhalte.

„IP" bezeichnet jedes physische oder virtuelle Gerät, wie z. B. einen Computer, Server, Laptop, Desktop-Computer, Mobilgerät, Container oder Virtual-Machine-Image, innerhalb des Netzwerks eines Endnutzers, das über eine eindeutige interne Internetprotokolladresse verfügt und Datenverkehr erzeugt.

„UPR" bezeichnet das Resultat des Data-Mining Vorganges. Eine "UPR - Unified Part Representation" besteht aus mehreren Parametern, welche aus 2D Dokumenten, 3D-CAD Dateien und weiteren Inputdaten ausgelesen werden.

„Bestellung" bezeichnet jede von LUMINARITY AG oder einem Wiederverkäufer akzeptierte Bestellung oder ein anderes Bestelldokument (einschließlich einer Leistungsbeschreibung), das Testprodukt(e) oder Produkt(e) angibt, die gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden sollen.

„Produkt(e)" bezeichnet das/die in einer Bestellung aufgeführte(n) LUMINARITY AG-Dienstleistungsangebot(e), das/die aus CONNectore(n), Software, Abonnements und/oder professionellen Dienstleistungen bestehen kann/können.

„Professionelle Dienstleistungen" bezeichnet alle von LUMINARITY AG für den Endnutzer gemäß einer Leistungsbeschreibung, einer anderen Bestellung, einem Service-Brief oder einem Datenblatt erbrachten Dienstleistungen.

„Anlage" legt Bedingungen fest, die speziell für bestimmte Arten von LUMINARITY AG Angeboten gelten und die von diesen Nutzungsbedingungen abweichen oder diese ergänzen können. Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

„Software" bezeichnet die ausführbare Codeversion der in der Bestellung aufgeführten LUMINARITY AG Softwareprodukte sowie alle von LUMINARITY AG im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Aktualisierungen.

„Abonnements" bezeichnet abonnementbasierte Software oder Dienstleistungen, die LUMINARITY AG dem Endnutzer für einen festen oder wiederkehrenden Zeitraum bereitstellt, vorbehaltlich der Abonnementgebühren für jeden dieser Zeiträume, wie in der Bestellung festgelegt.

„Testprodukte" bezeichnet die Produkte, die LUMINARITY AG oder sein autorisierter Vertreter dem Endnutzer zu Evaluierungszwecken zur Verfügung stellt.

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Vereinbarung regelt den Erwerb und die Nutzung von LUMINARITY AG-Produkten durch den Endnutzer, unabhängig davon, wie sie erworben wurden, einschließlich und ohne Einschränkung über einen von LUMINARITY AG autorisierten Distributor oder Wiederverkäufer.

2.2 Diese Vereinbarung gilt für alle LUMINARITY AG-Produkte, wobei Bestimmungen zu bestimmten Produkten oder Dienstleistungen in den beigefügten Anlagen zu finden sind und nur insoweit gelten, als der Endnutzer solche Produkte oder Dienstleistungen erworben, darauf zugegriffen oder diese genutzt hat.

2.3 Autorisierte LUMINARITY AG Wiederverkäufer. Für alle vom Endnutzer über einen autorisierten LUMINARITY AG Wiederverkäufer erworbenen Produkte gelten die folgenden Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht: Abschnitte 3.1 und 5.1-5.4. Während LUMINARITY AG der „Lizenzgeber" für die Zwecke der Gewährung der Lizenzen und anderer Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung bleibt und der Endnutzer der „Lizenznehmer" für die Zwecke der hierin enthaltenen Verpflichtungen bleibt, schließt der Endnutzer direkt mit dem autorisierten LUMINARITY AG Wiederverkäufer einen Vertrag über den Erwerb der von diesem autorisierten LUMINARITY AG Wiederverkäufer bereitgestellten Produkte.

3. Zugangs- und Nutzungsrechte

3.1 Softwarelizenz. Dieser Abschnitt 3.2 gilt nur für Software. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen (einschließlich des Eingangs der anfallenden Gebühren bei LUMINARITY AG) gewährt LUMINARITY AG dem Endnutzer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software gemäß den veröffentlichten Spezifikationen für das Produkt ausschließlich für die interne Nutzung des Endnutzers gemäß den geltenden Abonnement-/Bestellbedingungen. LUMINARITY AG behält sich ausdrücklich alle anderen Rechte an der Software vor.

3.2 Abonnements. Dieser Abschnitt 3.3 gilt nur für Abonnements. LUMINARITY AG gewährt dem Endnutzer ein nicht-exklusives Recht, auf die Abonnements ausschließlich für die interne Nutzung des Endnutzers gemäß den geltenden Abonnement-/Bestellbedingungen zuzugreifen. Die Abonnements beginnen am Stichtag (oder einem anderen in der Bestellung angegebenen Startdatum) und werden für den in der Bestellung festgelegten Zeitraum fortgesetzt (die „Anfängliche Abonnementlaufzeit"). Die Abonnements verlängern sich am Ende der anfänglichen Abonnementlaufzeit und jeder nachfolgenden Laufzeit automatisch um eine Verlängerungslaufzeit von einem (1) Jahr (jeweils eine „Verlängerungs-Abonnementlaufzeit" und zusammen mit der anfänglichen Abonnementlaufzeit die „Abonnementlaufzeit"), es sei denn, eine Partei hat mindestens sechzig (60) Tage vor Ende der jeweils aktuellen Laufzeit eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung des betreffenden Abonnements übermittelt. Alle Verlängerungen unterliegen der Zahlung der anfallenden Abonnementgebühren gemäß Abschnitt 5 unten. LUMINARITY AG behält sich ausdrücklich alle anderen Rechte an den Abonnements vor. Alle Abonnementbestellungen sind nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig.

3.3 Evaluierung. Wenn LUMINARITY AG im Rahmen dieser Vereinbarung Testprodukte bereitstellt, dürfen die Testprodukte nur zu Evaluierungszwecken in einer Nicht-Produktionsumgebung verwendet werden. Der Endnutzer darf die Testprodukte bis zu dreißig (30) Tage oder einen längeren Zeitraum evaluieren, der nach alleinigem Ermessen von LUMINARITY AG schriftlich genehmigt werden kann („Evaluierungszeitraum"). Rechte zur Nutzung der Testprodukte über den Geltungsbereich dieser Vereinbarung hinaus unterliegen einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen LUMINARITY AG und dem Endnutzer. LUMINARITY AG kann nach eigenem Ermessen angemessenen Support für die Testprodukte bereitstellen, um die Evaluierung dieser Technologie durch den Endnutzer zu erleichtern, ist jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Support bereitzustellen. Während des Evaluierungszeitraums kann LUMINARITY AG nach alleinigem Ermessen bestimmte Funktionen oder Features der Testprodukte einschränken. Sofern der Endnutzer die Testprodukte nicht erworben und lizenziert hat (sodass es sich um Produkte im Rahmen dieser Vereinbarung handelt), muss der Endnutzer am Ende des Evaluierungszeitraums (i) jegliche Nutzung dieser Testprodukte am Ende des Evaluierungszeitraums einstellen; (ii) innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt eines vorausbezahlten Rücksendeetiketts von LUMINARITY AG die Testprodukte mit der gesamten Originalverpackung gemäß den Anweisungen von LUMINARITY AG zurücksenden, indem er sie an den von LUMINARITY AG benannten Spediteur liefert. Wenn die Originalverpackung entsorgt wurde, ist der Endnutzer für den Kauf geeigneter Verpackungsmaterialien und die damit verbundenen Transportkosten für solche Ersatzmaterialien verantwortlich. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass LUMINARITY AG das Recht hat, die Testprodukte zurückzufordern und/oder dem Endnutzer die vollen MSRP-Kosten in Rechnung zu stellen (einschließlich zum Ersatz von Produkten, die beschädigt oder nicht zurückgegeben wurden), falls der Endnutzer diesem Abschnitt nicht nachkommt.

3.4 Einschränkungen. Der Endnutzer darf (und darf Dritten nicht gestatten, sie dazu ermutigen oder dabei unterstützen): (i) die Software oder Abonnements nicht kopieren, modifizieren, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig in eine für Menschen wahrnehmbare Form umwandeln oder versuchen, zugrunde liegenden Quellcode, Algorithmen oder Techniken zu entdecken, es sei denn, solche Aktivitäten dürfen nach geltendem Recht nicht untersagt werden; (ii) die Produkte nicht an Dritte verkaufen, weiterverkaufen, verteilen, übertragen, veröffentlichen, offenlegen, vermieten, verleihen, leasen oder unterlizenzieren; (iii) keine Benchmarking-, Wettbewerbsanalyse- oder andere Ergebnisse, die von einem Produkt gewonnen wurden, offenlegen oder ein Produkt oder einen Teil davon verwenden, um ähnliche Artikel oder Wettbewerbsprodukte oder -dienstleistungen zu entwickeln; (iv) die betreffende Software oder Abonnements nicht verwenden oder entfernen, auf der oder für die sie im Rahmen der geltenden Bestellung bereitgestellt werden; (v) nicht versuchen, Lizenzschlüssel, Verschlüsselung oder andere Sicherheitsgeräte oder -mechanismen zu deaktivieren oder zu umgehen, die im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden; (vi) keinen Teil der Produkte entfernen oder anderweitig beeinträchtigen, der zur Überwachung der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Endnutzer vorgesehen ist; oder (vii) die Produkte anderweitig in einer Weise verwenden, die nicht durch die veröffentlichten Spezifikationen für die betreffenden Produkte autorisiert ist. Der Endnutzer erkennt an, dass Software und Abonnements Lizenzschlüssel und andere Funktionen enthalten können, die die Nutzung am Ende der geltenden Lizenz- oder Abonnementlaufzeit oder nach Erreichen des in der Bestellung festgelegten Serviceniveaus deaktivieren.

3.5 Eigentumsrechte. Die Software und Abonnements werden lizenziert und nicht verkauft. LUMINARITY AG behält das Eigentum an aller Software und allen Abonnements sowie allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisrechte, Marken und alle anderen geistigen Eigentumsrechte daran. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass LUMINARITY AG Fehlerberichte, Vorschläge und andere vom Endnutzer in Bezug auf die Produkte bereitgestellte Informationen uneingeschränkt verwenden und verwerten darf und alle auf solchen Informationen basierenden Korrekturen, Modifikationen, Verbesserungen und neuen Versionen besitzt, die von LUMINARITY AG vorgenommen werden. Die Produkte, Dokumentation und andere nicht-öffentliche Informationen, die von LUMINARITY AG bereitgestellt werden, sowie die Bedingungen dieser Vereinbarung sind vertraulich für LUMINARITY AG und dürfen vom Endnutzer nicht an Dritte weitergegeben werden. Produkte können bestimmte Software oder Teile enthalten, die unter anderen Bedingungen als dieser Vereinbarung bereitgestellt werden (z. B. Open Source oder Community Source), die in einer Textdatei oder einem Info-Feld oder in einer oder mehreren dort referenzierten Datei(en) identifiziert werden können, und der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass solche Software oder Teile diesen anderen Bedingungen unterliegen, soweit sie mit dieser Vereinbarung unvereinbar sind oder soweit dies durch solche anderen Bedingungen erforderlich ist. Alle stillschweigenden Lizenzen werden ausgeschlossen, und alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind LUMINARITY AG vorbehalten.

3.6 Eigentumsrechte des Endnutzers. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten beschränkten Rechte behält sich der Endnutzer alle Rechte, Titel und Anteile an und zu allen Endnutzerdaten vor, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum. Zwischen dem Endnutzer und LUMINARITY AG behält der Endnutzer das Eigentum an allen Endnutzerdaten. LUMINARITY AG werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte gewährt, außer den hierin ausdrücklich festgelegten beschränkten Lizenzen. Der Endnutzer gewährt hiermit LUMINARITY AG und seinen autorisierten Drittanbieter-Dienstleistern die weltweite, nicht-exklusive, vollständig bezahlte, lizenzgebührenfreie Lizenz, auf Endnutzerdaten zuzugreifen, diese zu verwenden, zu kopieren, zu verteilen, auszuführen, anzuzeigen und zu verarbeiten, um die Produkte bereitzustellen, zu warten und zu verbessern und seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen und wie anderweitig vom Endnutzer schriftlich angewiesen, angefordert oder genehmigt.

3.7 Feedback. Soweit der Endnutzer LUMINARITY AG Vorschläge, Ideen, Erweiterungsanfragen, Empfehlungen oder andere Rückmeldungen oder Informationen in Bezug auf die Produkte zur Verfügung stellt (zusammen „Feedback"), gewährt der Endnutzer hiermit LUMINARITY AG und seinen verbundenen Unternehmen eine vollständig bezahlte, lizenzgebührenfreie, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche Lizenz zur freien Nutzung, Offenlegung und anderweitigen Verwertung solcher Rückmeldungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einbeziehung des Feedbacks in zukünftige Versionen der Produkte.

4. Verarbeitung als Auftragsverarbeiter

4.1 Datenverarbeitung. Vorbehaltlich der nachstehend beschriebenen Zugriffsarten erkennt der Endnutzer an, stimmt zu und gewährt LUMINARITY AG das Recht, im gesetzlich zulässigen Umfang Daten, die durch die Nutzung des Produkts empfangen werden, einschließlich Endnutzerdaten, für die folgenden Zwecke zu verarbeiten und aufzubewahren: (i) Bereitstellung von Dienstleistungen für den Endnutzer; (ii) Analyse, Wartung und Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von LUMINARITY AG; und (iii) Einhaltung gesetzlicher, behördlicher oder vertraglicher Bedingungen. Soweit LUMINARITY AG personenbezogene Daten im Auftrag des Endnutzers als Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutzgesetze verarbeitet, erfolgt dies gemäß den Abschnitten 4.2-4.9 und der Datenschutz-Zusatzvereinbarung („DPA"), die unter luminarity_data_processing_agreement.pdf verfügbar ist. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und der DPA haben die Bedingungen der DPA Vorrang.

a) Standard-Zugriff. Der Endnutzer autorisiert und weist LUMINARITY AG hiermit an, die Endnutzerdaten zum Zweck der Bereitstellung des Produkts an den Endnutzer oder anderweitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen hierunter und soweit gesetzlich vorgeschrieben zu speichern, zu verarbeiten, abzurufen und offenzulegen. LUMINARITY AG darf überwachen und zugreifen auf: (i) Systemstabilitätsdaten, einschließlich Betriebszeitstatistiken für verschiedene Prozesse; Software- und Netzwerkfehlerindikatoren; Backtrace- und Call-Stack-Daten; (ii) Schnittstellendaten; und (iii) UPR - Unified Part Representations.

b) Optionaler Virtual Private Network („VPN")-Zugriff. Wie in der Bestellung festgelegt oder wie der Endnutzer anderweitig während der Installation, Konfiguration oder Nutzung der Produkte wählt, kann LUMINARITY AG (zusätzlich zu den in Abschnitt 4.1a genannten Endnutzerdaten) VPN-Zugriff auf LUMINARITY AG-Produkte im Netzwerk des Endnutzers erhalten, um die Fehlerbehebung zu erleichtern und Empfehlungen zur Optimierung der Systemkonfiguration bereitzustellen, einschließlich Überwachung, Zugriff und vorübergehender Speicherung von UPR und nicht anonymisierten Erkennungsdetails. Ausgewählte Endnutzerdaten können für einen längeren Zeitraum in Artefakten der erbrachten Dienstleistungen gespeichert werden, einschließlich Support-Tickets und Konfigurationsempfehlungsberichten.

c) Optionaler Zugriff auf Benutzererfahrungsdaten. Wie in der Bestellung festgelegt oder wie der Endnutzer anderweitig während der Installation, Konfiguration oder Nutzung der Produkte wählt, kann LUMINARITY AG (zusätzlich zu den in den Abschnitten 4.1a) und 4.1b) genannten Endnutzerdaten) anonymisierte Benutzererfahrungsdaten erhalten, einschließlich der letzten Anmeldezeit; der Häufigkeit von Anmeldungen; und Benutzeroberflächen-Clickstream-Daten.

4.2 Auftragsverarbeiter. Soweit LUMINARITY AG personenbezogene Daten im Auftrag des Endnutzers als Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutzgesetze verarbeitet, erfolgt dies nur zur Bereitstellung der Produkte an den Endnutzer gemäß dieser Vereinbarung und soweit gesetzlich zulässig.

4.3 Vertraulichkeit personenbezogener Daten. LUMINARITY AG stellt sicher, dass sich die von ihm zur Verarbeitung personenbezogener Daten autorisierten Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegen.

4.4 Unterauftragsverarbeiter. Der Endnutzer autorisiert LUMINARITY AG, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, wie in der anwendbaren Produktdokumentation für das jeweilige Produkt beschrieben, um personenbezogene Daten zu verarbeiten. Falls LUMINARITY AG einen neuen Unterauftragsverarbeiter einsetzt, wird LUMINARITY AG: (i) die anwendbare Dokumentation aktualisieren; (ii) Endnutzer, die sich für den Erhalt von Compliance-Benachrichtigungen angemeldet haben, über eine solche Änderung benachrichtigen, um dem Endnutzer die Möglichkeit zu geben, einer solchen Unterauftragsverarbeitung zu widersprechen; (iii) dem Unterauftragsverarbeiter angemessene vertragliche Verpflichtungen auferlegen, die nicht weniger schützend sind als dieser Abschnitt 4; und (iv) für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Unterauftragsverarbeiter und für alle Handlungen oder Unterlassungen des Unterauftragsverarbeiters verantwortlich bleiben, die dazu führen, dass LUMINARITY AG seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verletzt. Wenn der Endnutzer einem neuen Unterauftragsverarbeiter widerspricht, muss er dies innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dieser Aktualisierung schriftlich tun, und LUMINARITY AG wird sich dann bemühen, alternative Optionen für die Bereitstellung von Produkten anzubieten, die den neuen Unterauftragsverarbeiter nicht einbeziehen, unbeschadet der Kündigungsrechte des Endnutzers.

4.5 Einwilligung zum Zugriff auf Verwaltungsdaten. LUMINARITY AG darf Verwaltungsdaten des Endnutzers für die folgenden Zwecke verwenden: (a) um den Endnutzer über Produkte, Seminare und Dienstleistungen zu informieren, von denen LUMINARITY AG glaubt, dass sie für den Endnutzer von Interesse sein könnten; (b) um den Endnutzer zu kontaktieren, wenn LUMINARITY AG zusätzliche Informationen einholen oder bereitstellen muss; und (c) um die Richtigkeit der Aufzeichnungen von LUMINARITY AG zu überprüfen. LUMINARITY AG darf Webanalysen und Cookies wie in der LUMINARITY AG Datenschutzrichtlinie dargelegt verwenden, die online unter https://luminarity.ai/de/datenschutz verfügbar ist und die LUMINARITY AG von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften ändern kann. Soweit LUMINARITY AG personenbezogene Daten im Auftrag des Endnutzers verarbeitet, erfolgt dies gemäß den Abschnitten 4.2-4.9.

4.6 Verhalten und Compliance des Endnutzers. Der Endnutzer ist für die Nutzung der Produkte durch seine verbundenen Unternehmen und andere Benutzer sowie für deren Einhaltung dieser Vereinbarung verantwortlich. Der Endnutzer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Endnutzerdaten sowie für die Bereitstellung aller erforderlichen Hinweise und die Einholung aller erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen: (i) um dem Administrator den Zugriff auf, die Überwachung, Nutzung und Offenlegung der Endnutzerdaten zu ermöglichen; und (ii) um LUMINARITY AG den Zugriff auf die Endnutzerdaten zu ermöglichen. Der Endnutzer muss sicherstellen, dass er berechtigt ist, Endnutzerdaten für LUMINARITY AG zugänglich zu machen, damit LUMINARITY AG und seine Dienstleister die Endnutzerdaten im Namen des Endnutzers gemäß dieser Vereinbarung rechtmäßig verwenden, verarbeiten und übertragen können. Der Endnutzer wird LUMINARITY AG unverzüglich benachrichtigen, wenn er von einer unbefugten Nutzung oder einem unbefugten Zugriff auf sein Konto oder die Produkte Kenntnis erlangt.

4.7 Datenschutz durch den Endnutzer. Der Endnutzer erklärt und garantiert, dass die Nutzung der Produkte durch den Endnutzer allen geltenden Gesetzen entspricht, einschließlich solcher in Bezug auf Datenschutz, Datensicherheit und internationale Kommunikation, und dass der Endnutzer alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat, damit LUMINARITY AG die Datenverarbeitung im Rahmen dieser Vereinbarung durchführen kann. Die Übermittlung oder Bereitstellung von Endnutzerdaten an LUMINARITY AG erfolgt auf eigenes Risiko des Endnutzers, und LUMINARITY AG übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für den Empfang solcher Endnutzerdaten.

5. Gebühren und Zahlungen

5.1 Gebühren. Der Endnutzer zahlt die Gebühren für Produkte an LUMINARITY AG, wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt. Abonnementgebühren können von LUMINARITY AG für jede Verlängerungsperiode durch schriftliche Mitteilung an den Endnutzer mindestens dreißig (30) Tage vor Ende der jeweils aktuellen Periode geändert werden.

5.2 Rechnungsstellung. Alle von LUMINARITY AG in Rechnung gestellten Abonnementgebühren und Wartungsgebühren sind vom Endnutzer vor Beginn der geltenden Abonnement- und Wartungsperiode zu zahlen. Alle anderen Beträge werden wie in der Bestellung festgelegt in Rechnung gestellt, oder, falls nicht angegeben, vor Beginn der geltenden Lizenzen, Dienstleistungen oder Verlängerungen.

5.3 Zahlungen. Alle Zahlungen an LUMINARITY AG sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum durch LUMINARITY AG fällig und zahlbar. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe unterliegen überfällige Beträge einer monatlichen Gebühr von eineinhalb Prozent (1½ %) pro Monat des unbezahlten Restbetrags oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher niedriger ist.

5.4 Steuern. Gemäß dieser Vereinbarung an LUMINARITY AG zu zahlende Beträge sind in voller Höhe an LUMINARITY AG ohne Abzug für Steuern (einschließlich Quellensteuer) oder Zölle zu zahlen. Darüber hinaus ist der Endnutzer für alle gezahlten oder zu zahlenden Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbrauchssteuern, Umsatzsteuern, Nutzungssteuern, Mehrwertsteuern und ähnliche Steuern) und Zölle verantwortlich, wie auch immer bezeichnet, erhoben oder auf der Grundlage von gemäß dieser Vereinbarung an LUMINARITY AG zu zahlenden Beträgen berechnet, sowie für alle damit verbundenen Strafen, Bußgelder und Anwaltsgebühren, jedoch ausgenommen Steuern auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene, die ausschließlich auf dem Nettoeinkommen von LUMINARITY AG basieren.

5.5 Nutzungsbasierte Abrechnung. Gebühren, die nach Nutzung bezahlt werden (z. B. Anzahl Artikel, Benutzer, usw.), können nach Ermessen von LUMINARITY AG mit der tatsächlichen Nutzung abgeglichen werden. LUMINARITY AG behält sich das Recht vor, einen True-up-Abgleich durchzuführen und für jede Nutzung über das erworbene Volumen hinaus Gebühren zu erheben.

5.6 Zukünftige Funktionalität. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe nicht von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Features abhängig sind oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von LUMINARITY AG bezüglich zukünftiger Funktionen oder Features abhängen.

5.7 Aussetzung des Kontos bei Zahlungsverzug. LUMINARITY AG behält sich das Recht vor, zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen das Konto des Endnutzers auszusetzen, falls das Konto des Endnutzers überfällig wird und nicht innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Mitteilung des überfälligen Kontos durch LUMINARITY AG auf den aktuellen Stand gebracht wird. Eine solche Mitteilung kann per E-Mail erfolgen.

6. Laufzeit und Beendigung

Diese Vereinbarung beginnt am Stichtag und wird in Bezug auf jede Bestellung bis zum Ende der geltenden Bestelllaufzeit fortgesetzt, sofern sie nicht vorzeitig beendet wird. Jede Partei kann diese Vereinbarung (oder eine geltende Bestellung) im Falle einer Verletzung durch die andere Partei kündigen, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung (oder zehn (10) Tagen bei Verletzung von Zahlungs- oder Lizenzbeschränkungen) behoben wird. LUMINARITY AG kann diese Vereinbarung sofort kündigen, wenn der Endnutzer zahlungsunfähig wird oder seine Schulden bei Fälligkeit im Allgemeinen nicht bezahlt oder Reorganisations-, Insolvenz- oder Liquidationsverfahren einleitet oder diesen unterworfen wird oder sein Geschäft im normalen Geschäftsverlauf einstellt. Bei Beendigung enden alle Lizenzen und Abonnements, und der Endnutzer muss die Software und Abonnements zurückgeben und jegliche Nutzung einstellen. Die Abschnitte 3, 4.10, 4.11, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 15, Anlage 6 (Abschnitte 3-6) und alle vor der Beendigung anfallenden Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen.

7. Gewährleistung

7.1 Gegenseitige Gewährleistung. Jede Partei erklärt und garantiert, dass: (i) diese Vereinbarung für sie rechtlich bindend und gemäß ihren Bedingungen durchsetzbar ist; und (ii) sie alle Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten wird, die für die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen hierunter gelten.

7.2 Beschränkte Gewährleistung.

a) Als alleiniges Rechtsmittel des Endnutzers und ausschließliche Haftung von LUMINARITY AG in Bezug auf die Verletzung der Gewährleistung muss LUMINARITY AG nach alleinigem Ermessen von LUMINARITY AG (i) die Software korrigieren; oder (ii) die Abonnements korrigieren, je nachdem. Alle Gewährleistungsansprüche müssen LUMINARITY AG schriftlich vor Ablauf der geltenden Gewährleistungsfrist mitgeteilt werden und LUMINARITY AG hat eine angemessene Zeit, um den Mangel zu beheben.

8. Haftungsbeschränkung

LUMINARITY AG HAFTET IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN), DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ODER PRODUKTEN ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTHAFTUNG VON LUMINARITY AG, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG ODER PRODUKTEN ENTSTEHT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, ÜBERSTEIGT NICHT DEN FÜR DIE JEWEILIGEN PRODUKTE GEZAHLTEN BETRAG, AUF DIE SICH DER ANSPRUCH BEZIEHT, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN HIERIN FESTGELEGTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT ODER ANDERWEITIG.

9. Haftungsausschluss

AUSSER WIE HIERIN AUSDRÜCKLICH VORGESEHEN, WERDEN DIE PRODUKTE IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUF „WIE BESEHEN"- UND „WIE VERFÜGBAR"-BASIS OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, UND LUMINARITY AG UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG. DER ENDNUTZER ERKENNT AN, DASS LUMINARITY AG NICHT GARANTIERT, DASS DIE PRODUKTE UNUNTERBROCHEN, ZEITGERECHT, SICHER ODER FEHLERFREI SEIN WERDEN. JEDE PARTEI LEHNT JEDE HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN FÜR SCHÄDEN AB, DIE DURCH HOSTING-DIENSTLEISTER VON DRITTANBIETERN VERURSACHT WERDEN.

10. Freistellung

10.1 Verpflichtung von LUMINARITY AG. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass LUMINARITY AG das Recht hat, sich zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen zu vergleichen, und LUMINARITY AG verpflichtet sich, auf eigene Kosten jede Klage, Klage oder jedes Verfahren eines Dritten (zusammen eine „Klage") gegen den Endnutzer zu verteidigen oder nach eigenem Ermessen zu vergleichen, in der behauptet wird, dass die Produkte ein in den Vereinigten Staaten zum Stichtag bestehendes Patent verletzen, vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen. LUMINARITY AG hat die alleinige Kontrolle über eine solche Klage oder Vergleichsverhandlungen, und LUMINARITY AG verpflichtet sich, vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen, jedes endgültige Urteil zu zahlen, das in einer solchen von LUMINARITY AG verteidigten Klage gegen den Endnutzer in dieser Angelegenheit ergangen ist. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass LUMINARITY AG von den vorstehenden Verpflichtungen entbunden wird, es sei denn, der Endnutzer benachrichtigt LUMINARITY AG unverzüglich schriftlich über eine solche Klage, erteilt LUMINARITY AG die Befugnis, wie hierin vorgesehen vorzugehen, und gewährt LUMINARITY AG ordnungsgemäße und vollständige Informationen und Unterstützung zur Beilegung und/oder Verteidigung einer solchen Klage.

10.2 Freistellung durch den Endnutzer. Der Endnutzer wird jede Klage verteidigen, die gegen LUMINARITY AG, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter, leitende Angestellte und Direktoren erhoben wird, soweit sie auf einem Anspruch eines Dritten beruht, der aus folgenden Gründen entsteht oder anderweitig damit zusammenhängt: (i) den Endnutzerdaten; oder (ii) jeder Nutzung des Produkts durch den Endnutzer, die gemäß dieser Vereinbarung nicht autorisiert ist oder gegen Gesetze verstößt, und wird alle Kosten, Schäden und angemessenen Anwaltsgebühren zahlen, die einer solchen Klage zuzurechnen sind und die endgültig gegen LUMINARITY AG zugesprochen werden oder vom Endnutzer in einem Vergleich vereinbart werden.

10.3 Rechtsbehelfe. Wenn rechtskräftig festgestellt wird oder wenn LUMINARITY AG der Ansicht ist, dass die Produkte oder ein Teil davon ein Patent, Urheberrecht oder eine Marke verletzen, oder wenn der Verkauf oder die Nutzung der Produkte oder eines Teils davon infolgedessen untersagt wird, kann LUMINARITY AG nach eigenem Ermessen, eigener Wahl und auf eigene Kosten: (i) für den Endnutzer das Recht unter einem solchen Patent, Urheberrecht oder einer solchen Marke beschaffen, die Produkte oder einen solchen Teil davon zu verkaufen oder zu nutzen; (ii) die Produkte oder einen Teil davon durch andere nicht verletzende geeignete Produkte oder Teile ersetzen; (iii) die Produkte oder einen Teil davon angemessen modifizieren; oder (iv) die Produkte oder einen Teil davon entfernen, den Vertrieb oder Verkauf davon beenden und die vom Endnutzer für solche Produkte gezahlten Zahlungen abzüglich eines angemessenen Betrags für Nutzung und Schäden erstatten. LUMINARITY AG haftet nicht für Kosten oder Ausgaben, die ohne vorherige schriftliche Genehmigung entstanden sind, oder für Installationskosten ersetzter Produkte.

10.4 Ausschlüsse. LUMINARITY AG hat keine Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 10, wenn die Klage auf Folgendem beruht oder daraus entsteht: (i) jede Modifikation des Produkts, die nicht von LUMINARITY AG vorgenommen wurde; (ii) jede Kombination oder Nutzung des Produkts mit oder in Software, Prozessen, Firmware oder Daten von Drittanbietern, soweit ein solcher Anspruch auf einer solchen Kombination oder Nutzung beruht; (iii) die fortgesetzte Nutzung des angeblich verletzenden Produkts durch den Endnutzer, nachdem er über den Verletzungsanspruch benachrichtigt wurde oder nachdem ihm von LUMINARITY AG ohne zusätzliche Kosten eine modifizierte Version des Produkts bereitgestellt wurde, die darauf abzielt, eine solche angebliche Verletzung zu beheben; (iv) die Nichtnutzung des Produkts durch den Endnutzer gemäß den geltenden Produktspezifikationen; und/oder (v) die Nutzung des Produkts durch den Endnutzer außerhalb des Umfangs der gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte.

10.5 Ausschließliches Rechtsmittel. DIE IN DIESEM ABSCHNITT GENANNTEN RECHTSBEHELFE STELLEN DIE ALLEINIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELFE DES ENDNUTZERS UND DIE GESAMTE HAFTUNG VON LUMINARITY AG IN BEZUG AUF JEDE VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DRITTER DAR.

11. Vertraulichkeit

11.1 Vertrauliche Informationen. Der Begriff „Vertrauliche Informationen" umfasst alle Informationen, Software und Daten, die von einer der Parteien bereitgestellt werden, und in Bezug auf jede Partei Informationen, die von der offenlegenden Partei (dem „Offenleger") an die andere Partei (den „Empfänger") übermittelt werden, ob in mündlicher, schriftlicher, grafischer oder maschinenlesbarer Form, ob mündlich oder schriftlich, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich verstanden werden sollten, wenn man die Art der Informationen und die Umstände der Offenlegung berücksichtigt, einschließlich und ohne Einschränkung Materialien, Dokumentation, Designs, Verbesserungen, Formeln, Entdeckungen, Erfindungen, Netzwerke, Konzepte, Ideen, technische Informationen und Verfahren, rechtliche, finanzielle oder geschäftliche Angelegenheiten, Märkte, Produkte, Schlüsselpersonal, Lieferanten, Richtlinien oder Betriebsmethoden, Pläne für zukünftige Entwicklungen für das Geschäft des Offenlegers und alle anderen vom Empfänger offengelegten Informationen, die nicht ohne weiteres öffentlich zugänglich sind, sowie alle Kopien davon. Darüber hinaus umfassen vertrauliche Informationen von LUMINARITY AG auch (i) alle Informationen in Bezug auf die Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen in Bezug auf Leistung, Zuverlässigkeit und Stabilität der Produkte (einschließlich Verfügbarkeit, Betriebszeit und Leistungs-Benchmarks), Betrieb der Produkte, Know-how, Techniken, Prozesse, Ideen, Algorithmen und Produktdesign und -architekturen sowie alle Dokumentationen zu den Produkten.

11.2 Nicht vertrauliche Informationen. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (i) ohne Zutun oder Unterlassung des Empfängers in den öffentlichen Bereich gelangt sind; (ii) vor der Offenlegung gemäß dieser Vereinbarung bereits rechtmäßig im Besitz des Empfängers ohne Vertraulichkeitsverpflichtung waren; (iii) nach der Offenlegung gemäß dieser Vereinbarung vom Empfänger auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten wurden, der das Recht hat, solche Informationen dem Empfänger offenzulegen; (iv) vom Offenleger schriftlich zur Offenlegung durch den Empfänger genehmigt wurden; (v) vom Offenleger einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkung zur Verfügung gestellt wurden; oder (iv) vom Empfänger unabhängig ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen des Offenlegers entwickelt wurden.

11.3 Verpflichtungen zur Geheimhaltung. Der Empfänger wird die vertraulichen Informationen des Offenlegers mindestens mit der gleichen Sorgfalt schützen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art verwendet, in jedem Fall jedoch nicht weniger als angemessene Sorgfalt. Der Empfänger verpflichtet sich, (a) die vertraulichen Informationen des Offenlegers nicht an Dritte (außer an seine Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer oder professionellen Berater, die durch eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind, die nicht weniger restriktiv ist als diese Bestimmung) unter Verstoß gegen den vorstehenden Satz offenzulegen, und (b) die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen und der Ausübung seiner Rechte gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden. Der Empfänger wird keine Urheberrechts-, Marken-, Dienstleistungsmarken- oder anderen Eigentumsrechtshinweise entfernen oder ändern, die an oder in vertraulichen Informationen des Offenlegers angebracht sind.

11.4 Rückgabe vertraulicher Informationen. Jeder Empfänger wird nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung alle vertraulichen Informationen des Offenlegers, die der Empfänger besitzt, vernichten oder an den Offenleger zurückgeben; vorausgesetzt jedoch, dass der Empfänger, soweit Kopien vertraulicher Informationen in den Off-Site-Backup-Datenspeicherarchiven des Empfängers enthalten sind und nicht ohne weiteres zur Löschung zugänglich sind, nicht verpflichtet ist, solche Kopien zu löschen, solange er nicht absichtlich versucht, auf solche vertraulichen Informationen zuzugreifen, und weiterhin die hierin festgelegten Vertraulichkeitsbeschränkungen einhält.

11.5 Erzwungene Offenlegung. Wenn der Empfänger gesetzlich, durch Vorschriften oder durch ein zuständiges Gericht gezwungen ist, vertrauliche Informationen des Offenlegers offenzulegen, wird der Empfänger, soweit gesetzlich zulässig, den Offenleger unverzüglich benachrichtigen, damit dieser eine Schutzanordnung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel beantragen kann. Der Empfänger wird auf Kosten des Offenlegers angemessene Unterstützung bei der Erlangung einer solchen Anordnung oder eines anderen Rechtsmittels leisten. Wenn eine Offenlegung letztendlich erforderlich ist, wird der Empfänger nur den Teil der vertraulichen Informationen bereitstellen, der gesetzlich vorgeschrieben ist, angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass diese vertraulich behandelt werden, und solche vertraulichen Informationen weiterhin gemäß seinen Verpflichtungen aus dieser Bestimmung behandeln.

11.6 Einstweilige Verfügung. Jede Partei erkennt an, dass der Offenleger irreparabel geschädigt werden kann, wenn die Verpflichtungen des Empfängers hierin nicht spezifisch durchgesetzt werden, und dass der Offenleger im Falle einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung hiervon möglicherweise kein angemessenes Rechtsmittel zur Verfügung hat. Der Empfänger erklärt sich damit einverstanden, dass der Offenleger zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechten und Rechtsbehelfen berechtigt ist, Billigkeitsrechtsbehelfe zu beantragen, einschließlich einer einstweiligen Verfügung (ohne die Anforderung, eine Kaution oder andere Sicherheit zu hinterlegen oder tatsächliche Schäden nachzuweisen), um Verletzungen oder drohende Verletzungen dieses Abschnitts 6 durch den Empfänger oder einen seiner Vertreter zu verhindern, und um die spezifische Erfüllung der Bedingungen dieser Bestimmung zu beantragen.

12. Anwendbares Recht; Streitigkeiten

Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht. Jede Streitigkeit oder jeder Anspruch, der aus dieser Vereinbarung oder deren Verletzung oder Beendigung entsteht oder damit zusammenhängt, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit, dem Forum und dem Gerichtsstand in Zürich, Schweiz. Die Parteien stimmen der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und unterwerfen sich dieser. Diese Vereinbarung und alle Verfahren erfolgen ausschließlich deutscher Sprache.

13. Export

Produkte dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LUMINARITY AG exportiert werden. Der Endnutzer garantiert und gibt LUMINARITY AG hiermit eine schriftliche Zusicherung, dass der Endnutzer alle für die Produkte, Dokumentation und technischen Informationen geltenden Export- und Reexportbeschränkungen der Schweiz und des Auslands einhalten wird, die hierin bereitgestellt werden. Der Endnutzer garantiert, dass er bei allen Geschäften mit, durch, für oder im Namen von LUMINARITY AG keine Geschenke oder Zahlungen, Gegenleistungen oder Sachleistungen direkt oder indirekt anbieten, versprechen, geben, fordern, suchen oder annehmen wird, die als illegale oder korrupte Praxis ausgelegt werden könnten oder könnten.

14. Höhere Gewalt

LUMINARITY AG ist nicht verantwortlich für die Einstellung, Unterbrechung oder Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen hierunter aufgrund von Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Sturm, Naturkatastrophen, höherer Gewalt, Krieg, Terrorismus, bewaffneten Konflikten, Arbeitskampf, Aussperrung, Boykott oder ähnlichen Ereignissen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen.

15. Verschiedenes

Diese Vereinbarung und die hierin enthaltenen Rechte dürfen vom Endnutzer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LUMINARITY AG abgetreten oder anderweitig übertragen werden, weder direkt noch indirekt. Dies ist die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin behandelten Gegenstand, und kein Verzicht oder keine Änderung dieser Vereinbarung ist gültig, es sei denn, sie erfolgt schriftlich und von jeder Partei unterzeichnet. Der Verzicht auf eine Verletzung einer Bestimmung hierin ist in keiner Weise als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder Verletzung auszulegen. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorgedruckten Bedingungen in Bestellungen oder anderen Geschäftsformularen, die vom Endnutzer eingereicht werden, und alle Bedingungen, die mit den Bedingungen dieser Vereinbarung unvereinbar sind, werden ausdrücklich abgelehnt. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Diese Vereinbarung kann in Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original betrachtet wird, einschließlich per Fax oder in anderer elektronischer Form. Im Falle eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen den Dokumenten, die die Produkte regeln, gilt die folgende Rangfolge: (i) SOW; (ii) Bestellung; (iii) jede Anlage, jeder Zeitplan oder jedes Addendum zu dieser Vereinbarung; und (iv) Hauptteil dieser Vereinbarung.

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  • Anlage 1 – CDR für AZURE
  • Anlage 2 – MDR-Dienste
  • Anlage 3 – NDR
  • Anlage 4 – CDR für M365/IDR für Azure
  • Anlage 5 – Recall
  • Anlage 6 – Professionelle Dienstleistungen
  • Anlage 7 – Support

ANLAGE 1 - CDR FÜR AZURE

Zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen, die diese Anlage 1 regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Cloud Threat Detection and Response („CDR") für AZURE:

1. Besondere Begriffsbestimmungen

Nur für die Zwecke dieser Anlage 1 haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

„AZURE-Daten" bezeichnet alle AZURE-Ereignis- und Protokolldaten, die von LUMINARITY AG-Protokollsensoren extrahiert wurden, um CDR für AZURE dem Endnutzer bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) AZURE Cloudtrail Logs; (ii) VPC Flow Logs, falls aktiviert; (iii) DNS-Protokolle; und (iv) kontextbezogene AZURE-Identitätsinformationen.

„CDR für AZURE" bezeichnet die Metadatenspeicher-, Such- und Analysemanagement-Software-as-a-Service-Plattform von LUMINARITY AG für AZURE-Angebote.

2. Datenaustausch und Zugriff auf Daten

Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 der Nutzungsbedingungen kann LUMINARITY AG auf Endnutzerdaten zugreifen, diese verarbeiten und aufbewahren, die über Netzwerke übertragen werden, mit denen der Endnutzer ein Produkt oder einen CONNector verbindet, um dem Endnutzer Dienstleistungen bereitzustellen, Produkte zu verbessern sowie zu analysieren und zu evaluieren, einschließlich der AZURE-Daten und Erkennungsdetails.

3. Speicherung von AZURE-Daten

CDR für AZURE wird AZURE-Daten für 90 Tage aufbewahren. AZURE-Daten, die älter als 90 Tage sind, werden gelöscht.

4. Endnutzer-Administrator und Gewährung des Zugriffs

Ein AZURE-Administrator beim Endnutzer muss LUMINARITY AG die Zustimmung zum Zugriff auf die AZURE-Daten erteilen. Die Zustimmung kann jederzeit vom Endnutzer ohne Beteiligung von LUMINARITY AG widerrufen werden. Der Widerruf der Zustimmung stoppt den Fluss von AZURE-Daten zu LUMINARITY AG und unterbricht die Bereitstellung des AZURE-Service, bis die Zustimmung erneut erteilt wird.

5. Löschung von Endnutzerdaten nach Beendigung

Auf Anfrage des Endnutzers, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung gestellt wird, stellt LUMINARITY AG dem Endnutzer alle zum Zeitpunkt der Beendigung in CDR für AZURE enthaltenen Endnutzerdaten zum Download in einem gemeinsam vereinbarten Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen ist LUMINARITY AG nicht verpflichtet, Endnutzerdaten aufrechtzuerhalten oder bereitzustellen, und ist danach, sofern gesetzlich nicht verboten, berechtigt, alle Endnutzerdaten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle zu löschen. Nach Mitteilung durch den Endnutzer wird LUMINARITY AG alle Endnutzerdaten innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung sicher aus seinen Systemen vernichten und den Endnutzer nach Abschluss dieser Vernichtung benachrichtigen; vorausgesetzt, dass LUMINARITY AG Kopien solcher Endnutzerdaten aufbewahren kann, soweit dies gesetzlich oder durch Backup-Richtlinien erforderlich ist.

6. Überschreitung

Wie in der jeweiligen Bestellung festgelegt, abonniert der Endnutzer die Nutzung von CDR für AZURE, bis entweder das erworbene Volumen an AZURE-Daten oder die geltende Abonnementlaufzeit überschritten wird, je nachdem, was zuerst eintritt. Gemäß Abschnitt 5.5 der Vereinbarung behält sich LUMINARITY AG das Recht vor, einen True-up-Abgleich durchzuführen und für jede Nutzung über das erworbene Volumen hinaus Gebühren zu erheben. In Bezug auf CDR für AZURE wird die Nutzung des Endnutzers auf der Grundlage des GB-Volumens der von CDR für AZURE während der Abonnementlaufzeit aufgenommenen AZURE-Daten berechnet. Falls die Nutzung des Endnutzers das abonnierte Volumen übersteigt, verpflichtet sich der Endnutzer, Gebühren für die Überschreitung gemäß den jeweils gültigen Tarifen zu zahlen, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist.

ANLAGE 2 – MANAGED DETECTION AND RESPONSE SERVICES

Zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen, die diese Anlage 2 regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Managed Detection and Response („MDR")-Dienste:

1. Besondere Begriffsbestimmungen

Nur für die Zwecke dieser Anlage 2 haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

„MDR-Daten" bezeichnet alle Endnutzerdaten, die von den LUMINARITY AG-Systemen zum ausdrücklichen Zweck der Bereitstellung der MDR-Dienste gesammelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nicht anonymisierte: (i) Host- und Konto-Bewertungsinformationen; (ii) Erkennungsdetails, einschließlich Domains und Dateinamen im Zusammenhang mit potenziellen Sicherheitsvorfällen; und (iii) von Analysten, die die Erkennungen überprüfen, ergriffene Maßnahmen und erstellte Notizen.

„MDR-Dienste" bezeichnet die technischen Supportdienste für bestimmte von LUMINARITY AG bereitgestellte Produkte, die Incident Response-, Untersuchungs- und Forensik-Dienste umfassen können.

2. Datenaustausch und Zugriff auf Bedrohungserkennungsdaten

Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 der Vereinbarung kann LUMINARITY AG auf MDR-Daten zugreifen, diese verarbeiten und aufbewahren, die über Netzwerke übertragen werden, mit denen der Endnutzer ein Produkt oder einen CONNector verbindet, um dem Endnutzer Dienstleistungen bereitzustellen, Produkte zu verbessern sowie zu analysieren und zu evaluieren wie folgt:

a. Standard-MDR-Zugriff. Alle MDR-Dienste-Endnutzer müssen mindestens VPN-Zugriff auf die MDR-Daten über das Virtual Private Network („VPN") und den in Abschnitt 4.1 der Vereinbarung beschriebenen Zugriff zulassen. Alle unter diesem Unterabschnitt gesammelten MDR-Daten werden vorübergehend zur Analyse durch LUMINARITY AG zwischengespeichert.

b. Optionaler erweiterter MDR-Zugriff. Wie in der Bestellung festgelegt oder wie der MDR-Dienste-Endnutzer anderweitig während der Installation, Konfiguration oder Nutzung der Produkte wählt, kann LUMINARITY AG MDR-Daten abrufen, speichern und verarbeiten, um die MDR-Dienste effektiver bereitzustellen, einschließlich der frühzeitigen Sichtbarkeit aufkommender Bedrohungen. Unter diesem Unterabschnitt gesammelte MDR-Daten werden für zwölf (12) Monate gespeichert, und alle MDR-Daten, die älter als zwölf (12) Monate sind, werden gelöscht.

c. Sicherheitsvorfallberichte. Berichte über Sicherheitsvorfälle, die im Rahmen der MDR-Dienste erstellt werden, werden für die Dauer der Bestelllaufzeit gespeichert.

ANLAGE 3 – NETWORK DETECTION AND RESPONSE

Zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen, die diese Anlage 3 regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Network Detection and Response („NDR"):

1. Datenaustausch und Zugriff auf Bedrohungserkennungsdaten

Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 der Vereinbarung kann LUMINARITY AG auf Endnutzerdaten zugreifen, diese verarbeiten und aufbewahren, die über Netzwerke übertragen werden, mit denen der Endnutzer ein Produkt oder einen CONNector verbindet, um dem Endnutzer Dienstleistungen bereitzustellen, Produkte zu verbessern sowie zu analysieren und zu evaluieren wie folgt:

Optionaler Metadaten-Zugriff für NDR. Wie in der Bestellung festgelegt oder wie der Endnutzer anderweitig während der Installation, Konfiguration oder Nutzung der Produkte wählt, kann LUMINARITY AG anonymisierte Sitzungs- und Erkennungsmetadaten überwachen und darauf zugreifen, einschließlich DNS-, HTTP- und Sitzungsdaten; Erkennungsdetails; Host-ID-Zuordnungsdaten; und Erkennungsvorläufer.

2. Überschreitung

Gemäß Abschnitt 5.5 der Vereinbarung behält sich LUMINARITY AG das Recht vor, einen True-up-Abgleich durchzuführen und für jede Nutzung über das erworbene Volumen hinaus Gebühren zu erheben. In Bezug auf NDR wird zur Berechnung der Nutzung des Endnutzers LUMINARITY AG die von einem Produkt beobachtete Nutzungsmenge jede Stunde sampeln. Am Ende eines beliebigen 30-Tage-Zeitraums werden die Samples von der höchsten zur niedrigsten geordnet. Die obersten fünf Prozent (5 %) der Samples werden verworfen. Das höchste verbleibende Sample (d. h. die Nutzung des Endnutzers im fünfundneunzigsten Perzentil (95. %)) ist die gemessene Nutzung. Der Endnutzer verpflichtet sich, Gebühren für die Überschreitung gemäß den jeweils gültigen Tarifen zu zahlen, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist.

ANLAGE 4 – CDR FÜR M365/IDR FÜR AZURE AD

Zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen, die diese Anlage 4 regeln, gelten die folgenden Bedingungen für Cloud Detection and Response für M365/Identity Threat Detection and Response für Azure AD („CDR für M365/IDR für Azure AD"):

1. Besondere Begriffsbestimmungen

Nur für diese Anlage 4 haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

„M365/Azure AD-Daten" bezeichnet alle Microsoft Office 365-Ereignis- und Protokolldaten, die von LUMINARITY AG-Protokollsensoren extrahiert wurden, um dem Endnutzer den O365-Service bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Benutzeraktionen innerhalb von Office 365, einschließlich Zugriff, Lesen, Herunterladen, Löschen und Teilen von Dateien; (ii) Administratoraktionen in Office 365, einschließlich Richtlinien- und Konfigurationsänderungen; und (iii) Authentifizierungs- und Autorisierungsereignisse in AzureAD.

„CDR für M365/IDR für Azure AD" bezeichnet die Metadatenspeicher-, Such- und Analysemanagement-Software-as-a-Service-Plattform von LUMINARITY AG für Azure AD-Identitäten und M365-Anwendungen und -Daten.

2. Datenaustausch und Zugriff auf Bedrohungserkennungsdaten

Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 der Vereinbarung kann LUMINARITY AG auf Endnutzerdaten zugreifen, diese verarbeiten und aufbewahren, die über Netzwerke übertragen werden, mit denen der Endnutzer ein Produkt oder einen CONNector verbindet, um dem Endnutzer Dienstleistungen bereitzustellen, Produkte zu verbessern sowie zu analysieren und zu evaluieren, einschließlich der anonymisierten M365/Azure AD-Daten und Erkennungsdetails.

3. Speicherung von M365/Azure AD-Daten

CDR für M365/IDR für Azure AD wird die M365/Azure AD-Daten für neunzig (90) Tage aufbewahren. M365/Azure AD-Daten, die älter als neunzig (90) Tage sind, werden gelöscht.

4. Endnutzer-Administrator und Gewährung des Zugriffs

Ein M365-Service-Administrator beim Endnutzer muss LUMINARITY AG die Zustimmung zum Zugriff auf die M365/Azure AD-Daten erteilen. Die Zustimmung kann jederzeit vom Endnutzer ohne Beteiligung von LUMINARITY AG widerrufen werden. Der Widerruf der Zustimmung stoppt den Fluss von M365/Azure AD-Daten zu LUMINARITY AG und unterbricht die Bereitstellung des CDR für M365/IDR für Azure AD-Angebots, bis die Zustimmung erneut erteilt wird.

5. Löschung von M365/Azure AD-Daten nach Beendigung

Auf Anfrage des Endnutzers, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung gestellt wird, stellt LUMINARITY AG dem Endnutzer alle zum Zeitpunkt der Beendigung im CDR für M365/IDR für Azure AD-Angebot enthaltenen M365/Azure AD-Daten zum Download in einem gemeinsam vereinbarten Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen ist LUMINARITY AG nicht verpflichtet, M365/Azure AD-Daten aufrechtzuerhalten oder bereitzustellen, und ist danach, sofern gesetzlich nicht verboten, berechtigt, alle M365/Azure AD-Daten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle zu löschen. Nach Mitteilung durch den Endnutzer wird LUMINARITY AG alle M365/Azure AD-Daten innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung sicher aus seinen Systemen vernichten und den Endnutzer nach Abschluss dieser Vernichtung benachrichtigen; vorausgesetzt, dass LUMINARITY AG Kopien solcher M365/Azure AD-Daten aufbewahren kann, soweit dies gesetzlich oder durch Backup-Richtlinien erforderlich ist.

6. Überschreitung

Gemäß Abschnitt 5.5 der Vereinbarung behält sich LUMINARITY AG das Recht vor, einen True-up-Abgleich durchzuführen und für jede Nutzung über das erworbene Volumen hinaus Gebühren zu erheben. In Bezug auf CDR für M365/IDR für Azure AD wird zur Berechnung der Nutzung des Endnutzers LUMINARITY AG die von einem Produkt beobachtete Nutzungsmenge jede Stunde sampeln. Am Ende eines beliebigen 30-Tage-Zeitraums werden die Samples von der höchsten zur niedrigsten geordnet. Die obersten fünf Prozent (5 %) der Samples werden verworfen. Das höchste verbleibende Sample (d. h. die Nutzung des Endnutzers im fünfundneunzigsten Perzentil (95. %)) ist die gemessene Nutzung. Der Endnutzer verpflichtet sich, Gebühren für die Überschreitung gemäß den jeweils gültigen Tarifen zu zahlen, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist.

ANLAGE 5 – RECALL

Zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen, die diese Anlage 5 regeln, gelten die folgenden Bedingungen für LUMINARITY AG Recall:

1. Besondere Begriffsbestimmungen

Nur für die Zwecke dieser Anlage 5 haben die folgenden Begriffe die folgenden Bedeutungen:

„Metadaten" bezeichnet alle Netzwerk-Metadaten, die aus der Nutzung von Recall durch oder im Namen des Endnutzers abgeleitet und von LUMINARITY AG-Verkehrs- und Protokollsensoren extrahiert wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Sitzungsmetadaten, einschließlich Konnektivität, DNS, HTTP, SMB, RDP, Kerberos, LDAP, Datei-Hashes und SSL; und (ii) Erkennungsmetadaten und -vorläufer.

„Recall" bezeichnet die Metadatenspeicher-, Such- und Analysemanagement-Software-as-a-Service-Plattform von LUMINARITY AG, die derzeit als „Recall" bekannt ist.

2. Datenaustausch und Zugriff auf Bedrohungserkennungsdaten

Zusätzlich zu Abschnitt 4.1 der Nutzungsbedingungen kann LUMINARITY AG auf Endnutzerdaten zugreifen, diese verarbeiten und aufbewahren, die über Netzwerke übertragen werden, mit denen der Endnutzer ein Produkt oder einen CONNector verbindet, um dem Endnutzer Dienstleistungen bereitzustellen, Produkte zu verbessern sowie zu analysieren und zu evaluieren wie folgt:

a. Optionaler Metadaten-Zugriff für Recall. Wie in der Bestellung festgelegt oder wie der Endnutzer anderweitig während der Installation, Konfiguration oder Nutzung der Produkte wählt, kann LUMINARITY AG nicht identifizierende Sitzungsmetadaten überwachen und darauf zugreifen, einschließlich DNS-, HTTP- und Sitzungsdaten.

3. Speicherung von Metadaten

Recall bewahrt Metadaten für den vom Endnutzer ausgewählten und in der jeweiligen Bestellung angegebenen definierten Zeitraum auf (die „Speicherdauer"). Metadaten werden am Ende der geltenden Speicherdauer gelöscht, und neue Metadaten werden an ihrer Stelle gespeichert, sodass während der Abonnementlaufzeit jederzeit Metadaten, die von Recall für die letzte Speicherdauer abgeleitet wurden, für den Endnutzer zugänglich sind. Beispielsweise und ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken: Wenn der Endnutzer eine 4-wöchige Speicherdauer erwirbt, hat der Endnutzer zu jedem Zeitpunkt während der Abonnementlaufzeit Zugriff auf die Metadaten aus dem unmittelbar vorangegangenen 4-Wochen-Zeitraum, jedoch nicht auf Metadaten, die davor abgeleitet wurden.

4. Endnutzer-Administrator

Der Endnutzer kann einen oder mehrere Endnutzer als Administratoren (jeweils ein „Administrator") zur Verwaltung seines Kontos benennen. Der Endnutzer ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit seiner Konten und Passwörter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Administrator- und andere Endnutzerkonten und -passwörter) verantwortlich.

5. Löschung von Endnutzerdaten nach Beendigung

Auf Anfrage des Endnutzers, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Beendigung gestellt wird, stellt LUMINARITY AG dem Endnutzer alle zum Zeitpunkt der Beendigung in Recall enthaltenen Endnutzerdaten zum Download in einem gemeinsam vereinbarten Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen ist LUMINARITY AG nicht verpflichtet, solche Endnutzerdaten aufrechtzuerhalten oder bereitzustellen, und ist danach, sofern gesetzlich nicht verboten, berechtigt, alle solchen Endnutzerdaten in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle zu löschen. Nach Mitteilung durch den Endnutzer wird LUMINARITY AG alle solchen Endnutzerdaten innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung sicher aus seinen Systemen vernichten und den Endnutzer nach Abschluss dieser Vernichtung benachrichtigen; vorausgesetzt, dass LUMINARITY AG Kopien solcher Endnutzerdaten aufbewahren kann, soweit dies gesetzlich oder durch Backup-Richtlinien erforderlich ist.

6. Überschreitung

Gemäß Abschnitt 5.5 der Vereinbarung behält sich LUMINARITY AG das Recht vor, einen True-up-Abgleich durchzuführen und für jede Nutzung über das erworbene Volumen hinaus Gebühren zu erheben. In Bezug auf Recall wird zur Berechnung der Nutzung des Endnutzers LUMINARITY AG die von einem Produkt beobachtete Nutzungsmenge jede Stunde sampeln. Am Ende eines beliebigen 30-Tage-Zeitraums werden die Samples von der höchsten zur niedrigsten geordnet. Die obersten fünf Prozent (5 %) der Samples werden verworfen. Das höchste verbleibende Sample (d. h. die Nutzung des Endnutzers im fünfundneunzigsten Perzentil (95. %)) ist die gemessene Nutzung. Der Endnutzer verpflichtet sich, Gebühren für die Überschreitung gemäß den jeweils gültigen Tarifen zu zahlen, sofern in der jeweiligen Bestellung nichts anderes festgelegt ist.